Fördermittel für den Erhalt ortsbildprägender Gebäude können beantragt werden

Gemäß den Wünschen und Anträgen des Arbeitskreises Dorferneuerung und Dorfgeschichte hat der Rat der Stadt Siegen die aktuellen Haushaltsmittel für die Dorfentwicklung deutlich erhöht und diese Mittel nun auch für private Baumaßnahmen verfügbar gemacht. Gefördert werden können Maßnahmen an Fassaden und Dächern ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter.

Die Baumaßnahme muss dorfgerecht sein und unter Verwendung ortsüblicher, in der Regel natürlicher Materialien erfolgen. Zuschüsse können sowohl für Handwerkerleistungen als auch für Baumaterial, nicht aber für Eigenleistungen beantragt werden. Genaueres über die Bedingungen für eine Förderung, über die mögliche Höhe von Zuschüssen und über die für eine Förderung beizubringenden Unterlagen sind den „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Siegen“ zu entnehmen. Diese Richtlinien können bei der Stadtverwaltung oder auch bei den Mitgliedern des Arbeitskreises eingesehen werden. Zu entsprechenden Auskünften, zu Beratungen und zu Hilfestellungen bei der Beantragung etwaiger Fördermittel ist der Arbeitskreis gerne bereit.

Anschrift

Arbeitskreis Dorferneuerung und Dorfgeschichte Langenholdinghausen
Holdinghauser Str. 55a
57078 Siegen

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